INFOTHEK

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Partner, mit den Geschäftsführern Wolfgang und
Marcel Auler sowie dem Mix aus „alten Hasen“ der Schädlingsbekämpfung. Gemeinsam mit unseren motivierten Nachwuchskräften können Sie sicher sein, dass die Kombination aus alter Schule und neuer innovativer Schädlingsbekämpfung den bestmöglichen Erfolg erzielt. Hier wird der Beruf nicht nur ausgeübt, sondern gelebt!

NORMEN UND VERORDNUNGEN

Kontrollmechanismen für Lebensmittelhersteller

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.

Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher die Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.

LMHV-Maßnahmen

  • Analyse der Gefahren im Produktionsablauf
  • Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken
  • Festlegung der kritischen Grenzwerte
  • Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Dokumentation der kritischen Punkte
  • Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen
  • Fortbildung der Mitarbeiter

Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-KONZEPT durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Seitdem finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung, die die bisherige nationale Verordnung ablösen.


// EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene

// EG-Verordnung 853/2004 Besondere Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

// EG-Verordnung 854/2004 Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs


Die Inhalte der EU-Verordnungen sind im Prinzip nicht neu - mit Ausnahme der Dokumentationspflicht und können hier bald heruntergeladen werden.

Ziele der EG-Vorschriften zur Lebensmittel-Hygiene

  • Die Lebensmittelsicherheit soll auf EU-Ebene überwacht werden
  • Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich geregelt werden („from farm to fork“)
  • Jeder Lebensmittelproduzent muss ein Hygienemanagementsystem (gemäß HACCP) einrichten
  • Die Dokumentation der Lebensmittelhygiene wird Pflicht (angemessen nach Art und Größe des Betriebs)
  • Lebensmittelbetriebe müssen registriert bzw. zugelassen sein.

HACCP

Das Hazard Analysis Critical Control Point-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept, deutsch: Gefährdungsanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.


HACCP-Anforderungen

  • Eine Analyse aller im Verantwortungsbereichs eines Unternehmens vorhandenen Risiken für die Verträglichkeit der Lebensmittel
  • das Ermitteln von für die Überwachung der Lebensmittel kritischen Punkten
  • das Festlegen von Eingreifgrenzen für die kritischen Kontrollpunkte
  • die Einführung von Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit
  • die Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen
  • ein Verfahren zur Überprüfung ob das System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist
  • die Dokumentation des Systems und die Erstellung von Aufzeichnungen


HACCP in Deutschland

Im deutschen Recht wurde das HACCP-Konzept erstmals mit der Lebensmittelhygieneverordnung von 1998 verankert. Die EG-Verordnung 178/2002 sieht ebenfalls die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, vor.

Am 1. Januar 2006 trat das 2004 angenommene Hygienepaket der EU in Kraft. Hierin wird verordnet, dass nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, in der Union gehandelt und in die Union eingeführt werden dürfen.


Dokumentationspflicht beachten

Besonders hervorgehoben werden muss aber, dass das HACCP-Konzept, welches alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder mit Lebensmitteln in irgendeiner Weise umgehen, längst haben müssten, nunmehr auch in einer dokumentierten Version vorliegen muss. Bei großen Unternehmen mit vielen Gefahren und hohem Risikopotential in ausführlicher Weise, bei kleinen Unternehmen mindestens in Form von Reinigungsplänen, Verifizierungsnachweisen oder Personalanweisungen.